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Eckhardtstraße 1-7
Beckerstraße 22, 23
Friedrich-Ebert-Platz 1-6
Liebfrauenstraße 27
Die gut erhaltene Zeile viergeschossiger Wohnhäuser ist kennzeichnend für den herkömmlichen Mustern folgenden Mietwohnungsbau der Jahrhundertwende. Die meist dreiachsigen Häuser weisen im Innern den gleichen gängigen Grundriß auf, die Eckgebäude sind als Zweispänner ausgebildet. Unterschiedliche Gestaltung von Fenstern, Erkern und Giebeln sowie ein teilweise verspieltes Fassadendekor in Mischformen von Historismus und Jugendstil differenzieren die äußere Erscheinung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |