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Die beiden unmittelbar aufeinander folgenden Brücken führen über den Osterbach und den Mühlengraben der Untermühle. Die größere, einbogige Brücke überspannt den Osterbach. Die Sandsteinbrücke besteht aus Rustikamauerwerk, mit kleinen Pfeilervorlagen an den Brüstungen. Ein Pfeiler zeigt die Jahreszahl 1924. Über dem Bogenstich ist eine Sandsteintafel mit einer verwitterten und unleserlichen Inschrift eingelassen. Die kleinere Rundbogenbrücke über dem Mühlengraben ist im gleichen Stil erbaut, allerdings ohne Pfeilervorlagen. Teilweise ist das Bauwerk mit Beton ausgebessert.
Die beiden Brücken sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer verkehrsgeschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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