Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Spiegelmühle liegt etwa 1 km unterhalb der Ortschaft Knickhagen an der B 3. Die nutzbare Kraft hat ungefähr 8 PS (6 kW) betragen. Betrieben wurden ein Mahlgang und eine Kreissäge. Die Spiegelmühle wurde seit 1926 nur noch für den eigenen Bedarf und schließlich überhaupt nicht mehr betrieben. 1987 wurde das Wasserrecht aufgehoben.
Das lang gestreckte Mühlengebäude stammt aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Es wurde in zweigeschossiger Rähmbauweise auf einem niedrigen Sandsteinsockel errichtet. Das Fachwerkgefüge wird durch geschosshohe Langstreben ausgesteift. Im Wirtschaftsteil sind drei Durchfahrtstore erhalten.
Das Mühlengebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung als eine von vier ehemaligen Mühlen in der Umgebung von Knickhagen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |