Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Östlich des Gutes Winterbüren liegt verborgen im Wald ein kleiner Friedhof, der für die Angehörigen und die Bediensteten der Familie Waitz von Eschen angelegt wurde. Das Areal wird durch eine niedrige Hecke in zwei Bereiche geteilt. Der südliche Bereich ist den Angehörigen der Familie Waitz von Eschen vorbehalten, während das nördliche Gelände als Ruhestätte für Bedienstete dient. In der Nähe der Hecke ist ein großes hölzernes Kreuz aufgestellt. Unterhalb des Kreuzes befinden sich die Gräber der Familie Waitz von Eschen aus dem 20. Jahrhundert. Die Grabsteine sind einheitlich angeordnet und zeigen neben dem Namen des Verstorbenen einen individuellen Grabspruch. Die Grabstätten der Bediensteten stammen aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Sie sind über das nördliche Areal verteilt und unterschiedlich gestaltet.
Das Gelände des Friedhofs bildet mit allen vorhandenen Grabsteinen und dem großen hölzernen Kreuz eine Sachgesamtheit aufgrund seiner sozialgeschichtlichen Bedeutung als Erbbegräbnis der Familie Waitz von Eschen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |