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Die giebelständig in den Straßenraum gerückte Scheune ist auf 1850 datiert. Sie verengt den Straßenraum und schafft eine Torsituation, die den Rand der Ortslage im 19. Jahrhundert markiert. Das Gebäude besteht aus einem massiven, aus weißen Sandsteinquadern gemauerten Erdgeschoss und einem Fachwerkobergeschoss. Seitlich der Toröffnungen befinden sich auf beiden Traufseiten zwei Fensteröffnungen mit Sandsteingewänden und Sandsteinsturz. Das Obergeschoss zeigt ein konstruktives einfach verriegeltes Eichenfachwerk.
Die Scheune ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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