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In zurückgesetzter Lage zur Karl-Marx-Straße errichtetes Einhaus aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Das Eichenfachwerkgefüge ist straßenseitig zweifach und rückseitig einfach mit Dreiviertelstreben verriegelt. Im Obergeschoss fallen die breit gelagerten Gefache ins Auge. Am Eingangsbereich finden sich geschnitzte Sternmotive.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als eines der wenigen in Rothwesten erhaltenen Einhäuser aus dem 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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