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"Schlößchen"
Im 19. Jahrhundert Landhaus vornehmer Darmstädter Familien, in großzügigem Gartengrundstück weit vor der Stadt freistehend mit Schauseite zur Chaussee nach Frankfurt errichtet. 1818 als Besitz des Gerichtsrats Justinian von Günderode in das neugeschaffene Brandkataster eingetragen.
Zweigeschossiger kubischer Block mit z.T. gleichzeitig entstandenen, rückwärtigen Flügelbauten. Fünfachsige Hauptfassade durch symmetrische Gliederung und unterschiedliche Behandlung der Fenster in Erd- und Obergeschoß gekennzeichnet. Mittelachse mit Balkon, Tordurchfahrt und geringeren Fensterabständen akzentuiert. Außenmauern in Bruchstein, Gewände in Sandstein; ursprüngliches niedriges Walmdach mit Hängewerk erhalten. Die Nordfassade weist kleine quadratische Fensteröffnungen für Stockwerktoiletten auf. Deutliche Verwandtschaft besteht zum 1817 gebauten Wohnhaus Moranville, einem Modellhaus Georg Mollers in der unteren Rheinstraße. Daher besitzt das Haus neben der bedeutenden baukünstlerischen Qualität des klassizistischen Landhaustyps auch den einzigartigen Dokumentarwert als enger Verwandter der Bebauung der Mollerstadt, wie sie von Moller selbst typenprägend propagiert wurde.
"Pfründnerhaus"
1888/89 entstand auf dem inzwischen städtischen Grundstück der U-förmige Block des Altersheims; Architekt des dreigeschossigen Klinkerbaus war Stadtbaumeister Stephan Braden. Das barmherzige Werk der Altenpflege (ähnliches gilt für zeitgenössische Hospitäler) findet hier seinen architektonischen Ausdruck in der Neugotik. Gurtgesims, Schmuckfries und die Reihung gleicher Fenster umspannen das Gebäude; Giebelrisalite fassen und gliedern die Fassaden. Hervorgehoben die sakrale Nutzung im Mittelrisalit. Das Gebäude fand mehrfach beispielhaft Eingang in die Fachliteratur.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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