Fritz-Erler-Kaserne, Währungsmuseum
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Kassel, Landkreis
Fuldatal
Rothwesten
  • Edward-Tenenbaum-Straße 1
Haus Posen, Währungsmuseum
Flur: 6
Flurstück: 26/128

Das Haus Posen wurde als Mannschaftsunterkunftsgebäude am Nordrand des Fliegerhorstes ab 1934 errichtet. Zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach. Dachkonstruktion in Beton mit raumgreifenden Bindern. Teile der bauzeitlichen Ausstattung mit Treppenhaus erhalten.

Vom 21. April bis zum 8. Juni 1948 fand in diesem Gebäude das sogenannte "Konklave von Rothwesten" statt. Am Ende der Verhandlungen standen die Währungsreform und die Einführung der D-Mark, die ab dem 21. Juni 1948 offizielles Zahlungsmittel in Deutschland war.

Unter strengster Geheimhaltung trafen sich Vertreter der Westalliierten und deutsche Sachverständige der von Ludwig Erhard geleiteten "Sonderstelle Geld und Kredit", um über das Reformvorhaben zu beraten. Gleichzeitig führte man Scheinverhandlungen mit der russischen Besatzungsmacht in Bad Homburg vor der Höhe, um Interesse an einer einheitlichen Währung in allen vier Besatzungszonen vorzutäuschen; nach dem Austritt der russischen Besatzungsmacht aus dem Alliierten Kontrollrat im März 1948 war dies jedoch undenkbar geworden. Das Museum zeigt in eindrücklicher Weise anhand zahlreicher originaler Exponate die Entstehungsgeschichte der D- Mark. So ist etwa der im Museum aufgestellte Tisch der originale Verhandlungstisch des Konklave, ursprünglich stand er in der Landeszentralbank Kassel.

Die erfolgreiche Realisierung der Währungsreform ist von größter Bedeutung für Nachkriegsdeutschland. Der original erhaltene Schauplatz in Rothwesten erinnert in eindringlicher Weise an die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation zu Beginn des Kalten Kriegs in Deutschland.

Das Gebäude mit dem Währungsmuseum ist aus landes-, orts- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen zu erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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