Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Herrenhaus liegt am nördlichen Rand des Gutshofes und wurde 1733 erbaut. Das in Bruchsteinmauerwerk aus weißem Sandstein errichtete Gebäude zeigt eine achsensymmetrische Fassadengliederung. Die Front wird durch eine zweiläufige Freitreppe mit einem Ochsenauge und einem reich verzierten Frontgiebel betont, die 1865 ergänzt wurden. Der Ortgang des Giebels ist mit einem Bogenfries verziert. Bekrönt wird der Giebel durch ein stilisiertes, zum First aufsteigendes Rankenmotiv. Unterhalb des Frontgiebels befindet sich das Eingangsportal, welches mit das Gebälk tragenden Pilastern eingefasst ist. Über dem Gebälk befindet sich ein Walm aus Sandstein, der die Initialen "W. E." trägt, die für Waitz von Eschen stehen. Die rückwärtige zum Park gewandte Fassade entspricht im Wesentlichen der Eingangsfassade. Auch der zweite Frontgiebel ist wie der vorderseitige ausgeformt. Abgeschlossen wird das Gebäude durch ein Walmdach, das jeweils an den beiden Schmalseiten mit einer großen Gaube versehen ist. An den Traufen befinden sich neben den Frontgiebeln beidseitig zwei Zwerchgauben. Neben einem eindrucksvollen Bibliotheksraum beherbergt das Gebäude zudem Gemälde u. a. von August von der Embde und Johann Heinrich Tischbein d. Ä.
Das Herrenhaus des Guts Winterbüren ist als Beispiel der ländlichen herrschaftlichen Barockarchitektur aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |