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Das Fachwerkwohnhaus ist als Gutsverwalterhaus anzusprechen. Es stammt im Kern aus dem 18. Jahrhundert. Das zweigeschossige Gebäude steht unter einem Zeltdach auf einem quadratischen Grundriss. Es ist Teil der Platzsituation, die zusammen mit dem Herrenhaus und dem gegenüberliegenden Gebäude gebildet wird. Das in Rähmbauweise errichtete Eichenfachwerkgefüge ist einfach verriegelt und wird durch Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift. Der Eingangsbereich ist zum Vorplatz orientiert.
Das ehemalige Verwalterhaus ist aus geschichtlichen Gründen bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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