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Langgestrecktes, zweigeschossiges Fachwerkgebäude aus dem 18. Jahrhundert mit einem um ein halbes Geschoss erhöhten Kopfgebäude. Das Kopfgebäude ist älter als der übrige anschließende Gebäudetrakt, sodass es ursprünglich mit dem gegenüberliegenden quadratischen Wohngebäude eine Torsituation vor dem Herrenhaus bildete. Das Eichenfachwerkgefüge ist im Erd- und Obergeschoss einfach verriegelt und wird durch Dreiviertelstreben an den Eck- und Bundständern ausgesteift. Der später im 18. Jahrhundert angebaute lange Gebäudetrakt beherbergt vier Wohneinheiten. Das zweigeschossige Gebäude wurde ebenfalls in Rähmbauweise auf einem niedrigen Sandsteinsockel errichtet. Das Eichenfachwerkgefüge ist im Erdgeschoss einfach und im Obergeschoss zweifach verriegelt. An den Eck- und Bundständern zeigen sich einfache Mannfiguren. Auf der freien Giebelseite und im Übergang zum Kopfgebäude ist eine Toreinfahrt angeordnet.
Das lang gestreckte Fachwerkgebäude mit Kopfbau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als zum Gutshof gehörige Wohnanlage des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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