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Das Einhaus aus dem späten 19. Jahrhundert liegt städtebaulich interessant im Zwickel von Berg- und Karlstraße. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude mit einem Zwerchhaus aus der Erbauungszeit steht auf einem ehemals als Stall genutzten Sandsteinsockel. Das einfach verriegelte Eichenfachwerk wird durch gebogene Langstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift. Ein Andreaskreuz sowie gebogene Langstreben befinden sich auch am Zwerchhaus mit Schwebegiebel und Ladeluke. Bis auf wenige vermauerte Fensteröffnungen sind alle Fenster an originaler Position erhalten.
Das Fachwerkwohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Einhaus aus dem späten 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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