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Die einbogige Sandsteinbrücke führt über die Espe und verbindet Schützen-, Friedrich- und Karlstraße. Die 1873 errichtete Brücke wurde aus behauenen Sandsteinquadern gemauert. Zwischen dem Bogen der Brücke und den erhaltenen Sandsteinbrüstungen zeichnet sich ein schmales Gesims ab. Die Fahrbahndecke wurde teilweise erneuert, an den Rändern ist das alte Pflaster aus Sandsteinen erhalten.
Die Brücke ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als ein gut erhaltenes Verkehrsbauwerk aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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