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Unterhalb der Karlstraße liegt der Streckhof aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Unter der Verkleidung zeichnet sich ein durchgängiger Geschossüberstand ab. Die rückwärtige Fassade ist ein in Rähmbauweise errichtetes, einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge, das durch Dreiviertelstreben ausgesteift wird. Die Fensteröffnungen auf der hofseitigen Fassade sind an originaler Position erhalten, was auf ein intaktes Fachwerkgefüge schließen lässt. Auch der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten.
Der Streckhof ist als Beispiel für die ehemalige landwirtschaftliche Bebauung entlang der Espe aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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