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Der ehemalige Streckhof stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Das einfach verriegelte zweigeschossige Eichenfachwerkgefüge wird durch Langstreben im Erd- und Obergeschoss ausgesteift. Nordwestlich befinden sich an der Scheune Andreaskreuze aus gebogenen Langstreben. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten. Der ehemalige Stallzugang ist in der Sockelzone ablesbar.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als kleiner Streckhof aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |