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Der aus einem Wohntrakt, einem Stall und einer Scheune bestehende Streckhof wurde in zwei Bauabschnitten errichtet. Der Wohntrakt mit östlich angrenzendem Stall stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde das Erdgeschoss in Backstein erneuert. Das Eichenfachwerkgefüge ist einfach verriegelt und wird durch fast geschosshohe Langstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift. Zum Teil sind die Fenster erhalten. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde an der westlichen Giebelseite die Scheune angebaut. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge wird durch Langstreben an den Eckständern ausgesteift. Am Einfahrtstor haben sich die Radabweiser erhalten, auch die Pflasterung des Hofs ist in Teilen historisch.
Der Streckhof ist aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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