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Leicht erhöht und weit zurückversetzt steht der Streckhof aus dem späten 18. Jahrhundert. Das Einhaus wurde in Rähmbauweise auf einem hohen Sandsteinsockel errichtet. Das Eichenfachwerkgefüge ist im Erd- und Obergeschoss zweifach verriegelt und wird durch Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift. Traufseitig profilierter Geschossüberstand. Das Satteldach des Zwerchhauses wurde zu einem Pultdach umgebaut. Unterhalb des Zwerchhauses befindet sich der Eingangsbereich mit einläufiger Vortreppe. Das angrenzende Scheunengebäude entspricht im Fachwerkgefüge und in den Schmuckformen dem Einhaus.
Der Streckhof ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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