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Der ehemalige Streckhof zeigt eine zweigeschossige Fachwerkkonstruktion die auf die Mitte des 19. Jahrhundert datiert werden kann. Das Eichenfachwerkgefüge ist im Erdgeschoss zweifach und im Obergeschoss einfach verriegelt. An Eck- und Bundständern befinden sich Dreiviertelstreben. Die Fensteröffnungen sind wie der Eingangsbereich weitgehend an originaler Position erhalten. Links neben dem Eingang befand sich ursprünglich der Stall. Der angrenzende Scheunentrakt ist mit Einfahrtstor und Ladeluke original erhalten.
Der Streckhof am westlichen Rand der Gesamtanlage ist aus ortsgeschichtlichen Gründen bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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