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Kleinmaßstäbliches, traufständiges Fachwerkwohnhaus. Das eingeschossige Gebäude mit Drempel wurde in zwei Bauabschnitten errichtet. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge des Erdgeschosses ruht auf einem niedrigen Sandsteinsockel und stammt aus dem späten 18. Jahrhundert. Die Aussteifung erfolgt über Langstreben an Bund- und Eckständern. Der Fachwerkdrempel mit Zwerchhaus wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ergänzt. Im Erdgeschoss wurden traufseitig die Fensteröffnungen vergrößert. Der Eingangsbereich befindet sich an originaler Position.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als kleinformatiges Wohnhaus, das Teil der historischen Bebauung entlang der Espe ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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