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Traufständig an einem Stichweg zur Schützenstraße steht das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Es zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern. Traufseitiger, profilierter Geschossüberstand mit gerundeten Füllhölzern. Das Fachwerkgefüge ist teilweise massiv erneuert. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als erhaltener Bestandteil der historischen Bebauung am Lauf der Espe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |