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Das ehemalige Einhaus wurde Mitte des 19. Jahrhunderts leicht zurückversetzt an der Brückenstraße errichtet. Der südliche Teil des zweigeschossigen Fachwerkbaus wurde als Ständerbau, der nördliche in Rähmbauweise errichtet. Das Gebäude verfügte ursprünglich über ein zentral angeordnetes Einfahrtstor, das zu einem Eingangsbereich rückgebaut wurde. Erhalten sind hier die seitlichen Radabweiser. In der nördlichen Gebäudehälfte haben sich zum Teil originale Fenster erhalten.
Das ehemalige Einhaus ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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