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Das großvolumige ehemalige Einhaus stammt aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der zweigeschossige Rähmbau unter einem Mansarddach zeigt im Erdgeschoss ein zweifach, im Obergeschoss ein einfach verriegeltes Fachwerkgerüst. Die Fensteröffnungen auf der straßenseitigen Traufseite sind in originaler Position erhalten. Auch der zentral angeordnete Eingangsbereich ist original erhalten. Der nördlich gelegene Stallzugang hat einen Sandsteinsturz, in dem die Jahreszahl 1824 vermerkt ist.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als in seinen Funktionsbereichen ablesbares Einhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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