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Kleiner Streckhof an der Einmündung der Hintergasse. Das traufständige Wohnhaus stark verändert, mit massiv erneuertem Erdgeschoss und verunstaltetem Fachwerk-Obergeschoss. Satteldach. Die Schwelle mit Profilierungen und gerundeten Füllhölzern. Die östlich anschließende Scheune ebenfalls traufständig und mit Satteldach, im Torbalken die Datierung 1803. Von dem Anwesen hat sich noch ein dekorativ geschmückter Feierabendziegel mit der Jahreszahl 1765 erhalten, möglicherweise das Baujahr des Wohnhauses. Das Anwesen ist von ortshistorischer und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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