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Scheune und Wohngebäude einer winkligen Hofanlage aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, deren Hofraum sich zur Mittelstraße öffnet. Der Rähmbau ist im Erdgeschoss zweifach und im Obergeschoss einfach verriegelt. An den Eck- und Bundständern befinden sich Dreiviertelstreben. Der Hofraum wird rückwärtig durch das Wohngebäude mit Wirtschaftstrakt abgeschlossen. Auch dieses Gebäude wurde in zweigeschossiger Rähmbauweise auf einem Sandsteinsockel errichtet. Das Fachwerkgefüge entspricht dem Scheunengebäude.
Scheune und Wohnhaus mit Wirtschaftstrakt sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als eine der wenigen erhaltenen Hofanlagen in Wahnhausen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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