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Unterhalb des Kirchbergs liegt traufständig zur Wilhelmshäuser Straße ein ehemaliges Einhaus. Das kleinmaßstäbliche Gebäude wurde im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts auf einem Sandsteinsockel, der als Stallzone diente, errichtet. Das Gebäude zeigt eine zweigeschossige Rähmbauweise mit einem im Erdgeschoss zweifach und im Obergeschoss einfach verriegelten Eichenfachwerkgefüge. Ausgesteift wird das Gefüge durch Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern. Hinter dem Gebäude befindet sich ein erhaltener Terrassengarten, der ein Bild von der ursprünglichen Nutzung der Hanglage als Nutzgarten vermittelt.
Das Gebäude und der erhaltene Garten sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen Bedeutung als ein kleinmaßstäbliches Einhaus mit Nutzgarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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