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Traufständig in zurückversetzter Lage zur Wilhelmshäuser Straße errichtetes Einhaus. Das Gebäude besteht aus einem Wohnbereich und einem nordöstlich anschließenden Wirtschaftsbereich. Der zweigeschossige Wohntrakt stammt aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts.
Das konstruktive Eichenfachwerkgefüge ist im Erdgeschoss zweifach und im Obergeschoss einfach verriegelt. An Eck- und Bundständern befinden sich geschosshohe Langstreben. Eingang und Fensteröffnungen sind straßenseitig an originaler Position erhalten.
Das Wohnhaus am Rand der historischen Ortslage ist ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |