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Das Ernhaus liegt traufständig zur Straße. Seine Erbauung ist auf in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Das zweigeschossige Gebäude wurde in Rähmbauweise auf einem niedrigen Sandsteinsockel errichtet. Die unverkleidete Fassade zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge, das durch Dreiviertelstreben ausgesteift wird. Es zeichnet sich ein traufseitiger Geschossüberstand ab. Die kleinformatigen Fensteröffnungen lassen auf ein intaktes Fachwerkgefüge schließen. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten.
Das Ernhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als eines der ältesten in Wilhelmshausen erhaltenen Gebäude am nördlichen Rand der historischen Ortslage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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