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In Hanglage traufständig errichtetes Einhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert. Das Gebäude flankiert die Kreuzung der Straßen Am Berg, Gahrenbergstraße und Am Fabesberg. Das zweigeschossige Gebäude wurde in Rähmbauweise auf einem durch den Geländeverlauf ansteigenden Sandsteinsockel errichtet. Die Sockelzone diente ursprünglich als Stall. Ein Zugang ist auf der linken Giebelseite erhalten. Die kleinformatigen Fensteröffnungen, die im Obergeschoss quadratisch sind, lassen auf ein intaktes Fachwerkgefüge schließen. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten. Rückwärtig befindet sich der ehemalige Wirtschaftstrakt.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Einhaus im Gebiet der Ortserweiterung des 19. Jahrhunderts in einem Kreuzungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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