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Die angesprochenen Gebäude sind Wohnhaus und Scheune einer dreiseitigen Hofanlage. Das zweigeschossige Wohngebäude wurde Ende des 19. Jahrhunderts errichtet. Auf dem massiven Erdgeschoss ruht ein Fachwerkobergeschoss mit einem Zwerchhaus unter einem Krüppelwalmdach. Das zweifach verriegelte Fachwerkgefüge wird durch Mannfiguren an Bund- und Eckständern ausgesteift. Die Fußpunkte der Ständer werden durch Fußwinkelhölzer betont. Zwischen Erd- und Obergeschoss zeigt sich ein historisierender Geschossüberstand mit profilierten Balkenköpfen. Die Fassadengestaltung ist achsensymmetrisch. Der Eingangsbereich zeigt eine bauzeitliche Eingangstür mit Oberlicht. Auf der rückwärtigen Hofseite befindet sich direkt am Lauf des Mühlbachs eine Scheune, die ebenfalls Ende des 19. Jahrhunderts errichtet wurde. Das großvolumige Gebäude zeigt ein Fichtenfachwerkgefüge mit Langstreben, die zu Andreaskreuzen zusammengefügt sind. Die Gefache sind mit Backsteinen ausgemauert. Erhalten ist auch ein Durchfahrtstor, das über eine kleine Brücke mit der Kötnerei verbunden ist.
Wohnhaus und Scheune sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Bestandteile einer ortsbildprägenden Hofanlage aus dem Ende des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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