Holzhäuser Straße 6
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Kassel, Landkreis
Fuldatal
Wilhelmshausen
  • Holzhäuser Straße 6
Flur: 6
Flurstück: 40/1

Das zweigeschossiges Wohnhaus und der Wirtschaftstrakt aus dem frühen 20. Jahrhundert bilden eine Hofanlage in unmittelbarer Nähe der Klosterkirche. Das Wohnhaus ist auf 1907 datiert. Das massive Erdgeschoss zeigt zu zwei Dritteln Sichtmauerwerk und ist im oberen Drittel verputzt. Das Obergeschoss ist traufseitig teilweise in Fachwerk errichtet. Der mittige Risalit, der den Eingangsbereich betont, ist bis ins Obergeschoss massiv ausgeführt und endet mit einem Fachwerkzwerchhaus mit Fußwinkelhölzern als Schmuckform. Mit rotem Sichtmauerwerk werden die Segmentbogenabschlüsse, die Gebäudekanten und die Geschossübergänge betont. Der original erhaltene Eingangsbereich mit Rundbogenabschluss zeigt eine zweiflüglige Holztür mit Oberlicht. Rückwärtig befindet sich ein lang gestrecktes Wirtschaftsgebäude. Das massive Erdgeschoss, das als Stall dient, ruht auf einem niedrigen Sandsteinsockel. Es zeigt zur Hälfte Sichtmauerwerk und ist zum Obergeschoss verputzt. Durch Sichtmauerwerk werden ebenfalls die Segmentbögen und der Geschossübergang betont. Alle Fensteröffnungen und Zugänge mit Segmentbogenabschluss sind original erhalten. Ein Zwerchhaus mit großer Ladeluke, Lüftungslamellen und Rautenmotiven zeigt im Giebelfeld ebenfalls das Erbauungsjahr 1907. Der Wirtschaftstrakt schließt mit einem leicht vorspringenden Querriegel mit Krüppelwalmdach ab.

Wohnhaus und Wirtschaftstrakt sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als eine schmuckreiche Hofanlage aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, die Bestandteil der unmittelbaren Bebauung um die Klosterkirche ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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