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Das großformatige Wohnhaus mit einem Gaststättenbetrieb im Erdgeschoss wurde um 1910 errichtet. Die Straßenfassade zeigt bis zu zwei Dritteln des Obergeschosses ein Sichtmauerwerk mit weiß gestrichenen Fugen. Das obere Drittel ist verputzt. Das Zwerchhaus zeigt aus Langstreben gebildete Andreaskreuze, der Kniestock ist mit Fußstreben verziert. Zwischen dem Erd- und Obergeschoss befindet sich ein Fries aus schräg gestellten Backsteinen, der durch Linienbänder aus Backsteinen begleitet wird. Die in fünf Achsen angeordneten Fensteröffnungen mit Segmentbogenabschluss sind wie der zentrale Eingangsbereich an originaler Position erhalten.
Das Gebäude bildet eine gestalterische Einheit mit dem benachbarten und etwa zeitgleich errichteten Haus Nr. 6 im sonst durch Fachwerkbauten geprägten Ortskern. Es ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als repräsentatives Wohnhaus mit Gastwirtschaft aus dem frühen 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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