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Der Streckhof direkt am Mühlbach im Kreuzungsbereich von Kötnerei und Holzhäuser Straße stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert. Der Hof schließt mit einer Scheune ab, die leicht aus der Gebäudeachse vorspringt. Alle Gebäudeteile wurden in Rähmbauweise auf einem durch den Geländeverlauf ansteigenden Sandsteinsockel errichtet. Das konstruktive Eichenfachwerkgefüge ist im Erdgeschoss zweifach und im Obergeschoss einfach verriegelt und an Bund- und Eckständern mit Langstreben ausgesteift.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Streckhofanlage des 19. Jahrhunderts. Darüber hinaus ist es durch seine Kreuzungslage mit dem direkt angrenzenden Lauf des Mühlbachs besonders städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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