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Das in einem Kreuzungsbereich errichtete Ernhaus ist in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zu datieren. Das zweigeschossige, in Rähmbauweise errichtete Gebäude ruht auf einem Sandsteinsockel. Die Eingangsfassade zeigt ein Fachwerkgefüge, das durch zu Andreaskreuzen gefügte Langstreben ausgesteift wird. Die Fensteröffnungen sind an originaler Position erhalten. Der mittig angeordnete Eingangsbereich zeigt eine bauzeitliche hölzerne Eingangstür mit Diamantmotiven und Oberlicht. Über dem Eingangsbereich befindet sich ein Zwerchhaus aus der Erbauungszeit.
Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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