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Das Erntennenhaus ist inschriftlich auf 1850 datiert. Der Rähmbau steht mit zwei Geschossen auf einem Sandsteinsockel. Er zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge, das durch Langstreben ausgesteift wird. Über dem ehemaligen Einfahrtstor sind zwei Entlastungsstreben angeordnet. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als gut erhaltenes Erntennenhaus aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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