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Die ehemalige Scheune liegt in markanter Eckposition neben der Alten Schule in unmittelbarer Nähe zum Wehrkirchhof. Das Gebäude präsentiert sich als zweigeschossiger Baukörper unter Satteldach auf unregelmäßigem Grundriss und ist etwa zeitglich mit der benachbarten ehemailgen Schule zu datieren.
Die heute zu Wohnzwecken umgebaute Scheune ist von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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