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Die Doppeltorscheune ist durch eine Inschrift in das Jahr 1781 datiert, sie wurde 1799 erweitert. Zweigeschossiger Rähmbau in Eichenfachwerk mit profiliertem Geschossüberstand in Form von gerundeten und gekehlten Füllhölzern und gerundeten Balkenköpfen. An den Eckständern Stab- und Rankmotive, ebenso an den Gegenstreben zu den Dreiviertelstreben oberhalb der Toreinfahrten. Schmuckformen wurden in vereinfachter Form an dem anschließenden Erweiterungsbau übernommen. Zur Hofseite weit auskragendes Schleppdach auf Fichtenbalken. Als Zeugnis des bäuerlichen Lebens besitzt die Scheune ortsgeschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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