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Das traufständig zur Breiten Straße gelegene Einhaus stammt aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern. Traufseitig profilierter Geschossüberstand, der sich auch am straßenseitigen Zwerchhaus wiederfindet. Die linke Giebelseite ist symmetrisch aufgebaut. Südlich wurden zwei Gefachbreiten angebaut. Hier ist ein ehemaliger Stallzugang im Fachwerkgefüge erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Einhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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