Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Ernhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde in zweigeschossiger Rähmbauweise auf einem Sandsteinsockel errichtet. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge zeigt Dreiviertel- und Brüstungsstreben im Erd- und Obergeschoss. Traufseitig profilierter Geschossüberstand. Das kleine Zwerchhaus mit Ladeluke wurde Mitte des 19. Jahrhunderts ergänzt.
Auf der rückwärtigen Giebelseite wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts ein fünf Gefache breiter Wirtschaftstrakt angebaut. Einfach verriegelte Rähmbauweise auf einem hohen Sandsteinsockel mit nach innen geneigten Lang- und Kurzstreben.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Ernhaus mit Nebenerwerbslandwirtschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |