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Das zweigeschossige Wohnhaus einer Hofanlage liegt im Kreuzungsbereich von Dorf- und Witzenhäuser Straße. Das verkleidete Fachwerkgebäude aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde in Rähmbauweise auf einem durch den Geländeverlauf ansteigenden Sandsteinsockel errichtet. Es zeichnet sich ein dreiseitiger Geschossüberstand ab, der auch am hofseitigen Zwerchhaus vorhanden ist. Die Proportionen und die Anordnung der Fensteröffnungen lassen auf ein intaktes Eichenfachwerkgefüge schließen. Ein Krüppelwalmdach schließt das Gebäude ab.
Das Fachwerkwohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Hauptgebäude einer der erhaltenen Hofanlagen in Heiligenrode, das durch seine exponierte Kreuzungslage auch städtebaulich wichtig ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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