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Giebelständig zur Dorfstraße nahe der Kreuzung in die Witzenhäuser Straße liegt das Wohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist bis auf den traufseitigen Geschossüberstand verputzt. Die Stockschwelle ist mit Schiffskehlen und einem ausgeprägten Linienbandmotiv verziert. Die Proportionierung und Anordnung der Fensteröffnungen lässt im Obergeschoss auf ein intaktes Eichenfachwerkgefüge schließen. Im Erdgeschoss sind hofseitig die Fensteröffnungen vergrößert worden.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Hauptgebäude einer erhaltenen dreiseitigen Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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