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Das traufständig ausgerichtete Einhaus stammt aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossiges Eichenfachwerkgefüge mit einfach verriegelten Mannfiguren an Bund- und Eckständern, traufseitig profilierter Geschossüberstand. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten. Neben der Vortreppe ist ein Zugang zum ehemaligen Stall- und Kellerbereich in der Sockelzone erhalten.
Das Hauptgebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Einhaus aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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