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Die beiden eng aneinandergerückten, innen und außen sehr ähnlichen Häuser - eingeschossig mit Mansarddach in konstruktivem Fachwerk errichtet - entstammen vermutlich dem frühen 19. Jahrhundert; sie wurden 1818 in das damals neu geschaffene Brandkataster aufgenommen. Hier lebten im vorigen Jahrhundert einfache Leute - Zimmerleute, Leibgardisten, Kutscher, Wiesenwärter, Korrektionshausbeschließer - die in der Residenz keinen Platz vorfanden und zusammen mit Kleinbauern in der "Pankratiusvorstadt" siedelten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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