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In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts giebelständig errichtete Streckhofanlage. Das Fachwerkgebäude wurde in Rähmbauweise auf einem niedrigen Sandsteinsockel erstellt. Unter der allseitigen Verkleidung zeichnet sich ein dreiseitiger Geschossüberstand ab. Ursprünglich war der Gebäudeabschnitt rechts des Zwerchhauses der Wirtschaftstrakt. Teilweise sind die Fensteröffnungen in ihren Proportionen verändert. Dennoch lässt ihre Anordnung auf ein gut erhaltenes Eichenfachwerkgefüge schließen.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als gut erhaltener Streckhof aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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