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Das ehemalige Einhaus ist inschriftlich auf 1803 datiert. Der zweigeschossige Rähmbau steht auf einem Sandsteinsockel. Einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eckständern. Die straßenseitige Giebelfassade ist mit Dreiviertelstreben an den Bundständern achsensymmetrisch aufgebaut. Traufseitig profilierter Geschossüberstand. Vor der einläufigen Vortreppe ist ein Zugang zum ehemaligen Stallbereich erhalten.
Das ehemalige Einhaus ist ortsgeschichtlich wichtig und als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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