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In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts traufständig errichtetes, rückwärtig an den Kirchhof grenzendes Erntennenhaus. Der westlich liegende Wohntrakt zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eckständern. Die westliche Giebelfassade ist mit Dreiviertelstreben achsensymmetrisch aufgebaut. Der Eingangsbereich befindet sich an originaler Position. Östlich schließt sich die Tenne an. Das Einfahrtstor ist erhalten. Der profilierte Geschossüberstand wurde ohne gerundete Füllhölzer aufgenommen. Das Obergeschoss wird durch Dreiviertelstreben ausgesteift.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Erntennenhaus, das Bestandteil der prägenden Bebauung um den Kirchhof ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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