Hinter der Kirche 2, ev. Kirche, Innenraum
Hinter der Kirche 2, ev. Kirche
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Kassel, Landkreis
Niestetal
Heiligenrode
  • Hinter der Kirche
Ev. Kirche
Flur: 15
Flurstück: 92/6

Die 1768 fertiggestellte Kirche steht an der Stelle eines kleineren Vorgängerbaus, dessen Grundmauern bei Erdarbeiten 1959 entdeckt wurden. Bei dem Bau der heutigen Kirche wurden die Fundamente der West- und der Ostwand wiederverwendet. Der ursprüngliche Kirchenbau wird schon in der Gotik bestanden haben, da der rechteckige Kirchhof von einer gotischen Wehrmauer umgeben war. Hier hat sich ein Spitzbogenportal erhalten, das sich ursprünglich in der Südwestecke der Umfassungsmauer befand und 1933 in die Achse des Westportals umgesetzt wurde.

Die spätbarocke Kirche präsentiert sich heute als kleinmaßstäblicher Baukörper in Bruchsteinmauerwerk, Giebel und Dachreiter sind in Fachwerk gearbeitet. Der flach gedeckte Saalbau wird durch hohe, mit fein bearbeiteten Sandsteingewänden eingefasste, flachbogige Fensteröffnungen belichtet. Die Fensteröffnungen liegen auf der Nord- und Südfassade sowie an dem östlichen gerade abschließenden Chorraum. Auf der Süd- und Nordfassade befindet sich jeweils ein Portal mit Oberlicht. Oberhalb der Kämpferpunkte sind Volutenmotive, die Teil eines nicht mehr vorhandenen Reliefs oberhalb der Portale waren. Im Schlussstein des Westportals ist ein schlichtes Kreuz eingearbeitet. Die Gebäudekanten werden durch fein bearbeitete Sandsteinquader betont. Im Übergang zum Sockel ist ein umlaufendes Gesims angeordnet.

Bei den Renovierungsarbeiten 1959 wurden die Gräber des Pfarrers Alsfeld (†1767) und des Prinzen von Ysenburg (†1758) gefunden, deren Grabsteine auf der Südseite des Kirchhofs aufgestellt wurden.

Die Kirche und die im Westen bestehenden Reste der gotischen Umfassungsmauer sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als Gotteshaus von Heiligenrode, das mit dem umliegenden Kirchhof den Kern der historischen Ortslage bildet. Den beiden spätbarocken Grabsteinen kommen darüber hinaus noch künstlerische Bedeutung zu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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