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Ehemaliges Erntennenhaus aus dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Zweigeschossige Rähmbauweise auf einem hohen Sandsteinsockel, der als Stallbereich diente. Konstruktives Fachwerkgefüge, das durch geschosshohe Langstreben ausgesteift wird. Traufseitig leicht profilierter Geschossüberstand. Über dem mittig angeordneten Eingangsbereich ist ein Zwerchhaus aus der Erbauungszeit. Nördlich befand sich ursprünglich ein Einfahrtstor.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Erntennenhaus aus dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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