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Den ursprünglichen Charakter des vorwiegend bäuerlichen Bezirks der "Pankratiusvorstadt" dokumentiert die nach 1803 (Jahr der Holzfällung) entstandene kleine fränkische Hofreite. Eingeschossiges, giebelständiges Wohnhaus mit Satteldach und verputztem - auch zum Verputzen konzipiertem - konstruktivem Fachwerk. Das Hintergebäude mit ehemaliger Scheune und Ställen ist für Wohnnutzung umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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