Witzenhäuser Straße 21
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Kassel, Landkreis
Niestetal
Heiligenrode
  • Witzenhäuser Straße 21
Flur: 14
Flurstück: 46/1

Das zweigeschossige Wohnhaus stammt aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das Backsteingebäude wurde auf einem hohen Hausteinsockel errichtet, der als Stall und Lagerraum diente. Erhalten sind zwei straßenseitige Zugänge in die Sockelzone. Die Straßenfassade wird durch paarweise angeordnete Fensteröffnungen mit Segmentbogenabschluss aus gelben und roten Backsteinen und ein mittiges Zwerchhaus gegliedert.

Die einläufige Vortreppe ist zusammen mit dem Treppengeländer original erhalten. Als Schmuckformen befindet sich auf der Straßenfassade zwischen Erd- und Obergeschoss und im Übergang zum Zwerchhaus ein Deutsches Band aus schräg gestellten Backsteinen, die von zwei Reihen gelber Backsteine begleitet werden. Ebenso werden die Kämpferpunkte und die Brüstungsoberkanten durch gelbe Backsteinbänder betont.

Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als ein schmuckreiches Backsteinwohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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