Witzenhäuser Straße 27/29
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Kassel, Landkreis
Niestetal
Heiligenrode
  • Witzenhäuser Straße 27
  • Witzenhäuser Straße 29
Flur: 14
Flurstück: 49/12, 49/13

Das in zurückversetzter Lage traufständig errichtete Fachwerkwohnhaus ist inschriftlich auf 1829 datiert. Das heute in zwei Wohneinheiten unterteilte Gebäude wurde in Rähmbauweise auf einem halbhohen Sandsteinsockel errichtet. Das symmetrische aufgebaute Eichenfachwerkgefüge wird durch fast geschosshohe, zweifach verriegelte Langstreben ausgesteift und zeigt Leitermotive. Der Eingangsbereich wurde umgestaltet.

Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als repräsentatives Fachwerkwohnhaus aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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