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Das in zurückversetzter Lage traufständig errichtete Fachwerkwohnhaus ist inschriftlich auf 1829 datiert. Das heute in zwei Wohneinheiten unterteilte Gebäude wurde in Rähmbauweise auf einem halbhohen Sandsteinsockel errichtet. Das symmetrische aufgebaute Eichenfachwerkgefüge wird durch fast geschosshohe, zweifach verriegelte Langstreben ausgesteift und zeigt Leitermotive. Der Eingangsbereich wurde umgestaltet.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als repräsentatives Fachwerkwohnhaus aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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